Beschleunigte Grundqualifikation
Für den Personen- und Güterverkehr muss, neben des Erwerbs der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen, seit 2008 bzw. 2009 eine Grundqualifikation nachgewiesen werden.
Zur beschleunigten Grundqualifikation sind 140 Ausbildungsstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in zehn Stunden Praxis- sowie 130 Theorieunterricht auf und berechtigen zur 90-minütigen
Prüfungsteilnahme bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die "beschleunigte Grundqualifikation"
- Eine Fahrerlaubnis ist hierbei nicht erforderlich
- 140 Stunden Unterricht á 60 Minuten an einer Ausbildungsstätte
- Davon mindestens 10 Fahrstunden á 60 Minuten, (unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrerlaubnis der jeweiligen Klasse) und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten Dauer
- 90 minütige theoretische Prüfung durch die IHK
- Ist bei Vorbesitz der Klasse C1 oder der alten Klasse 3 nicht erforderlich
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie einfach an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft: 09321 5317
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger
Diese Prüfung kann abgelegt werden:
- Wenn der Prüfungsteilnehmer bereits eine "Grundqualifikation / beschl. Grundqualifikation für den Güterkraft- und Personenverkehr" erfolgreich absolviert hat
- Wennder Prüfungteilnehmer einen Führeschein mit der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnisklasse besitzt - erworben vor den Stichtagen (D/DE, D1/D1E 10. Sept. 2008 und C/CE, C1/C1E 10. Sept. 2009)
Für die "Umsteigerprüfung" sind 35 Stunden Unterricht á 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahrpraxis erforderlich. Sie schliesst mit einer 45-minütigen Prüfung vor der IHK ab.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie einfach an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft: 09321 5317
Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger
Die Prüfung "Grundqualifikation Quereinsteiger" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie einfach an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft: 09321 5317
Hier finden sie uns
AusBildungsCentrum für Verkehrsberufe
Fahrschule Metzger GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 15
97318 Kitzingen
Telefon: 09321 5317
AusBildungsCentrum für Verkehrsberufe
Fahrschule Metzger GmbH
Bahnhofstr.2
97215 Uffenheim
Telefon: 09842 7922
AusBildungsCentrum für Verkehrsberufe
Fahrschule Metzger GmbH
Weingartenstraße 9
97337 Dettelbach
Telefon: 09321 5317
AusBildungsCentrum für Verkehrsberufe
Fahrschule Metzger GmbH
Schwarzenberger Str. 24
97342 Obernbreit
Telefon: 09332 4716
Bürozeiten in Kitzingen
Info, Anmeldung und Fragebogentraining
Montag bis Freitag
von 14.00 - 18.30 Uhr
Unterrichtszeiten
Grundstoff
Dienstag & Donnerstag
18.30 Uhr - 20.00 Uhr
Zweirad
Dienstag 20.00 Uhr - 21.30 Uhr
LKW
Montag
18.00 - 19.30 Uhr
19.30 - 21.00 Uhr
Bürozeiten in Uffenheim
Info, Anmeldung und Fragebogentraining
Dienstag und Donnerstag
18.00 Uhr - 19.00 Uhr
Unterrichtszeiten
Grundstoff
Dienstag & Donnerstag
19.00 Uhr - 20.30 Uhr
Zweirad
Dienstag 20.30 Uhr - 22.00 Uhr
LKW
Freitag 17.00 Uhr - 20.00 Uhr
Bürozeiten in Dettelbach
Info, Anmeldung
Montag
18.30 Uhr - 19.00 Uhr
Mittwoch
18.00 Uhr - 19.00 Uhr
Unterrichtszeiten
Grundstoff
Montag & Mittwoch
19.00 Uhr - 20.30 Uhr
Zweirad
Mittwoch 20.30 Uhr - 22.00 Uhr
Bürozeiten in Obernbreit
Info´s und Anmeldung
jederzeit telefonisch unter
09332 / 4716
Unterrichtszeiten
Grundstoff
Montag & Mittwoch
18.30 Uhr - 20.00 Uhr
Zweirad
Mittwoch 20.00 Uhr - 21.30 Uhr