Für den Personen- und Güterverkehr muss, neben des Erwerbs der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen, seit 2008 bzw. 2009 eine Grundqualifikation nachgewiesen werden.
Zur beschleunigten Grundqualifikation sind 140 Ausbildungsstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in zehn Stunden Praxis- sowie 130 Theorieunterricht auf und berechtigen zur 90-minütigen
Prüfungsteilnahme bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die "beschleunigte Grundqualifikation"
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Diese Prüfung kann abgelegt werden:
Für die "Umsteigerprüfung" sind 35 Stunden Unterricht á 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahrpraxis erforderlich. Sie schliesst mit einer 45-minütigen Prüfung vor der IHK ab.
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Die Prüfung "Grundqualifikation Quereinsteiger" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.
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