Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1
ohne Prüfung zu fahren
Beschreibung
Krafträder mit:
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15
PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren.
Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.
Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt
werden.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1
erworben.
Voraussetzung
- Mindestalter
25 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5
Jahren
- Theoretische und praktische Fahrerschulung deren
erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
- Der Führerscheinantrag muss nach
der Fahrerschulung gestellt werden
- Kein Erste Hilfe Kurs erforderlich
Ausbildung
- Theorieunterricht: Mindestens 4x90 Minuten klassenspezifischer
Unterrichtsstoff für die Klasse A, A2 und A1 gemäß Anlage 2.1 FahrschAusbO
- Praktischer Unterricht: Mindestens 5x90 Minuten