Bisher hat man mit 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach 6 Monaten und der Teilnahme an einem Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich (dies bleibt auch 2014 so). Nach dem neuen Fahreignungsbewertungssystem verliert man nun nach 8 Punkten den Führerschein. Allerdings kann man pro Verstoss nur noch maximal 3 Punkte (bisher 7) bekommen. Schwere Verstöße werden in Zukunft mit einem, besonders schwere Verstöße mit zwei und Straftaten mit drei Punkten bestraft werden. Es wird nur noch Punkte geben, wenn die Verkehrssicherheit beinträchtigt wird. Bisher gab es bei z.B. Befahren einer Umweltzone ohne Plakette einen Punkt. Da dieser Verstoss die Verkehrssicherheit aber nicht beeinträchtig, wird es dafür nach der Neuregelung keinen Punkt mehr geben. Dafür werden die Bußgelder aber deutlich erhöht. Als Konsequenz werden die alten Punkte, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, bei der Umstellung gelöscht werden! Somit ist es also durchaus möglich, dass Kraftfahrer bei der Umstellung auf das neue System, Punkte verlieren werden!
Die Konsequenzen für den Kraftfahrer:
Hinweis: Das freiwillige Fahreignungsseminar wird nicht mehr durch das Landratsamt angeordnet!
Die Verjährungsfristen:
Jeder Verstoß hat eine eigene Verjährungsfrist. Diese beginnt, sobald die Punkte rechtskräftig sind.
Die bisher angesammelten Punkte, werden auf das neue Fahreignungsbewertungssystem umgerechnet. Dies wird nach folgendem Schema geschehen:
Das neue Fahreignungsseminar (kurz: FES) ersetzt ab dem 01.05.2014 das alte ASP-Seminar zum Punkte-Abbau für auffällige Kraftfahrer.
Nach der neuen Regelung können Verkehrsteilnehmer, mit bis zu einem Stand von 5 Punkten, freiwillig einen Punkt durch den Besuch eines solchen Fahreignungsseminars abbauen.
Der verkehrs-pädagogische Teil umfasst dabei 2 x 90 Minuten mit 1 - 6 Teilnehmern. Eine Fahrprobe ist nicht mehr vorgesehen.
Ist gegen Euch innerhalb der Probezeit eine rechtskräftige Entscheidung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ergangen, so wird dieses Seminar von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und
muss innerhalb einer festgelegten Frist absolviert werden.
Vorsicht: Hält man die Frist nicht ein oder nimmt nicht an allen Seminarteilen teil, droht der Entzug der Fahrerlaubnis!!!
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Dieses Seminar besteht aus vier Gruppensitzungen a 135 min
und einer Beobachtungsfahrt.
Es gibt keine Prüfung.
Dieses Seminar wird im Wechsel mit ortsansässigen Fahrschulen durchgeführt.
Wir informieren Dich gerne, welche Fahrschule dieses Seminar gerade abhält.